Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt ändert sich ständig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich kontinuierlich an neue Rahmenbedingungen anpassen. Nicht nur wirtschaftliche und konjunkturelle Veränderungen, auch rechtliche Neuerungen stellen die am Arbeitsleben Beteiligten vor immer neue Herausforderungen. Neue Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Mindestlohngesetz müssen von Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern in der täglichen Praxis umgesetzt werden. Zugleich ergeht jedes Jahr eine Vielzahl an Urteilen, deren Bedeutung für das tägliche Miteinander in Betrieben und Unternehmen entscheidend sein kann.

Unser arbeitsrechtliches Team berät und vertritt Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen:

  • Bestandsstreitigkeiten (Kündigungen, Versetzungen, Befristungen, Aufhebungs-, Altersteilzeitverträge, …)
  • Streitigkeiten um Eingruppierung, Urlaub, Mehrarbeit, …
  • Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Kollektivrechtliche Beschlussverfahren und Durchführung von Einigungsstellenverfahren
  • Beratung und Begleitung von Fusionen und Umstrukturierungen (Interessenausgleich und Sozialplan, anzeigepflichtige Massenentlassungen, Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen, …)

Ihre Ansprechpartner: