{"id":3280,"date":"2021-10-01T14:35:05","date_gmt":"2021-10-01T12:35:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/?p=3280"},"modified":"2021-10-01T14:35:05","modified_gmt":"2021-10-01T12:35:05","slug":"betriebsraetemodernisierungsgesetz-seit-18-06-2021-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/2021\/10\/01\/betriebsraetemodernisierungsgesetz-seit-18-06-2021-in-kraft\/","title":{"rendered":"Betriebsr\u00e4temodernisierungsgesetz seit 18.06.2021 in Kraft"},"content":{"rendered":"
Mit Wirkung zum 18.06.2021 ist relativ ger\u00e4uschlos das Betriebsr\u00e4temodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten \u00c4nderungen f\u00fcr die Praxis d\u00fcrften sein:<\/p>\n
Praxistipp<\/strong><\/p>\n Die \u00c4nderungen im BetrVG greifen im Wesentlichen die bereits gelebte Praxis auf, reagieren aber auch auf die Erfordernisse, die sich durch die Pandemie ergeben haben. Unter anderem wurde der Unfallversicherungsschutz jetzt auf die Arbeit im Home Office ausgeweitet. Die Mitbestimmung des BR bei mobiler Arbeit wurde jetzt festgeschrieben, bislang ergab sich diese nur in bestimmten Bereichen aus dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes. Im Bereich digitaler BR-Arbeit ist der Gesetzgeber noch zur\u00fcckhaltend: Vorrang soll nach wie vor die Pr\u00e4senzsitzung des BR haben, andernfalls sind Regelungen in der BR-Gesch\u00e4ftsordnung erforderlich. Im \u00dcbrigen soll durch die Erh\u00f6hung des K\u00fcndigungsschutzes und die Erleichterung der Wahlvorschriften wohl der Tendenz zu immer weniger Betrieben mit Betriebsrat Einhalt geboten werden. Es bleibt abzuwarten, ob der gesetzgeberische Wille Wirkung zeitigt und tats\u00e4chlich mehr Betriebsr\u00e4te gegr\u00fcndet werden!<\/p>\n