{"id":3311,"date":"2022-02-07T13:32:42","date_gmt":"2022-02-07T12:32:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/?p=3311"},"modified":"2022-02-07T13:32:42","modified_gmt":"2022-02-07T12:32:42","slug":"wie-laeuft-ein-insolvenzverfahren-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/2022\/02\/07\/wie-laeuft-ein-insolvenzverfahren-ab\/","title":{"rendered":"Wie l\u00e4uft ein Insolvenzverfahren ab"},"content":{"rendered":"
F\u00fcr Insolvenzverwalter, Sachbearbeiter und institutionelle Gl\u00e4ubiger ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens und die verschiedenen Abschnitte t\u00e4glich Brot. F\u00fcr andere Gl\u00e4ubiger und auch die Insolvenzschuldner selbst ist es oft das erste Mal, dass sie mit diesem Verfahren in Ber\u00fchrung kommen.<\/p>\n
Der folgende Beitrag soll daher einen groben \u00dcberblick \u00fcber den regelm\u00e4\u00dfigen Ablauf eines Insolvenzverfahrens einer nat\u00fcrlichen Person darstellen. Ausdr\u00fccklich nicht mitumfasst sind sogenannte Verbraucherinsolvenzen oder Insolvenzen \u00fcber Kapitalgesellschaften.<\/p>\n
Das Insolvenzverfahren besteht im Wesentlichen aus drei Teilen, im Insolvenzer\u00f6ffnungsverfahren, dem Insolvenzverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensperiode).<\/p>\n
Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Eingang eines Insolvenzantrages beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht. Ein solcher Antrag kann vom Schuldner oder auch einem Gl\u00e4ubiger gestellt werden. Es gibt keine zwingenden Formvorschriften f\u00fcr die Stellung eines solchen Antrages, die Amtsgerichte bieten aber f\u00fcr den Eigenantrag Formulare und Merkbl\u00e4tter an.<\/p>\n
Das Gericht \u00fcberpr\u00fcft dann summarisch, ob es sich um einen zul\u00e4ssigen Antrag handelt. Gesetzliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens sind f\u00fcr die nat\u00fcrlichen Personen der Eintritt der (drohenden) Zahlungsunf\u00e4higkeit. Zahlungsunf\u00e4hig ist eine nat\u00fcrliche Person nach \u00a7 17 InsO, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die f\u00e4lligen Zahlungspflichten zu erf\u00fcllen.<\/p>\n
Ist dies der Fall, wird das Gericht einen Gutachter beauftragen. Dieser hat festzustellen, ob tats\u00e4chlich (drohende) Zahlungsunf\u00e4higkeit vorliegt und ob die Kosten f\u00fcr ein Insolvenzverfahren gedeckt sind. Diese Kostendeckung ist entweder gegeben, wenn ein Verfahrenskostenstundungsantrag gestellt wurde und diesem statt zu geben ist oder aus einem m\u00f6glicherweise noch laufenden Gesch\u00e4ftsbetrieb genug Einnahmen generiert werden k\u00f6nnen, um die Kosten zu decken.<\/p>\n
Der Gutachter versucht bei einem Unternehmen mit laufendem Gesch\u00e4ftsbetrieb sehr zeitnah das Unternehmen zu kontaktieren und die notwendigen Ma\u00dfnahmen zur Fortf\u00fchrung des Betriebes zu veranlassen. In einem solchen Fall wird regelm\u00e4\u00dfig auch die vorl\u00e4ufige Insolvenzverwaltung angeordnet. H\u00e4ufig handelt es sich um eine sogenannte schwache vorl\u00e4ufige Insolvenzverwaltung, dies bedeutet, dass der Unternehmer selbst noch Verantwortlicher und Vertreter des Unternehmens ist Verm\u00f6gensverf\u00fcgungen aber nur noch mit der Zustimmung des vorl\u00e4ufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.<\/p>\n
Bereits in dieser Phase des Verfahrens werden Sanierungschancen gepr\u00fcft, hierbei werden insbesondere die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld oder die Sicherstellung der Lieferf\u00e4higkeit angeschoben.<\/p>\n
Nat\u00fcrliche Personen haben zu beachten, dass Antr\u00e4ge auf Restschuldbefreiung nur bis zur Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens m\u00f6glich sind.<\/p>\n
Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens vor, wird das Insolvenzverfahren durch Beschluss des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts er\u00f6ffnet.<\/p>\n
Mit Er\u00f6ffnung ist der Insolvenzverwalter uneingeschr\u00e4nkt zust\u00e4ndig. Verwaltungs- und Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber das gesamte Verm\u00f6gen des Insolvenzschuldners, dies beinhaltet s\u00e4mtliche Rechte und Vertragsverh\u00e4ltnisse, geht auf den Insolvenzverwalter \u00fcber.<\/p>\n
Zeitnah, sp\u00e4testens drei Monate nach dem Tag der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens findet eine erste Gl\u00e4ubigerversammlung statt. In dieser Versammlung erl\u00e4utert der Insolvenzverwalter in den bisherigen Gang und die Prognose f\u00fcr die Fortf\u00fchrung. Im weiteren Verfahrenslauf wird der Insolvenzverwalter versuchen das gesamte Verm\u00f6gen zu verwerten oder umgangssprachlich zu Geld zu machen. In dieser Phase berichtet der Insolvenzverwalter regelm\u00e4\u00dfig, meist im Abstand von sechs Monaten \u00fcber den Fortgang des Verfahrens.<\/p>\n
Mit Abschluss des Verfahrens wird noch mal eine endg\u00fcltige Schlussrechnung und ein Schlussbericht bei Gericht eingereicht und (hoffentlich) eine Quote an die Insolvenzgl\u00e4ubiger ausgezahlt. H\u00e4ufig dauert ein solches Insolvenzverfahren mehrere Jahre und endet mit einem Aufhebungsbeschluss.<\/p>\n
Bei nat\u00fcrlichen Personen ist das gerichtliche Verfahren mit dem Aufhebungsbeschluss noch nicht zu Ende, wenn ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt wurde. Jetzt schlie\u00dft sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode an. Die Restschuldbefreiung wird erteilt, wenn seit Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens drei Jahre vergangen sind und in dieser Zeit allen Verpflichtungen nachgekommen wurde. Die Verpflichtung teilt den Schuldnern der Insolvenzverwalter mit. In dieser Phase ist das Amt des Insolvenzverwalters bereits beendet er wird nunmehr als Treuh\u00e4nder bezeichnet.<\/p>\n
In diesem Zeitraum hat der Insolvenzschuldner unter anderem folgende Pflichten:<\/p>\n
Alle Beschl\u00fcsse in Insolvenzverfahren werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n