{"id":3471,"date":"2023-12-01T11:07:55","date_gmt":"2023-12-01T10:07:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/?p=3471"},"modified":"2023-12-01T11:07:55","modified_gmt":"2023-12-01T10:07:55","slug":"fortfuehrung-bestehender-auftraege-im-insolvenzverfahren-envoltec-gmbh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.korn-letzas.de\/2023\/12\/01\/fortfuehrung-bestehender-auftraege-im-insolvenzverfahren-envoltec-gmbh\/","title":{"rendered":"Fortf\u00fchrung bestehender Auftr\u00e4ge im Insolvenzverfahren Envoltec GmbH"},"content":{"rendered":"
Im Rahmen des vorl\u00e4ufigen Insolvenzverfahrens werden gegenw\u00e4rtig umfassende Gespr\u00e4che mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Mitarbeitern, Subunternehmern und Kunden gef\u00fchrt. Der Gesch\u00e4ftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin war bei Insolvenzantragstellung bereits faktisch eingestellt und konnte nicht wieder aufgenommen werden. Eine Fortf\u00fchrungsl\u00f6sung ist gegenw\u00e4rtig nicht absehbar. Insgesamt bestehen Vertragsverh\u00e4ltnisse mit ca. 860 Kunden. Im Ergebnis lassen sich diese Vertr\u00e4ge in die nachfolgenden Kategorien zuordnen:<\/p>\n
Die Vertragsbedingungen und der Leistungsstand sind in den einzelnen Vertr\u00e4gen unterschiedlich und befindet sich in Pr\u00fcfung. An den vorl\u00e4ufigen Insolvenzverwalter treten verschiedene Anbieter heran und wollen Vertr\u00e4ge in unterschiedlichem Leistungsstand \u00fcbernehmen. Vereinbarungen wurden hierzu nicht getroffen, und w\u00e4ren ohne Einbindung der betroffenen Kunden auch unwirksam. Im Vorfeld der Insolvenz soll eine \u00dcberleitung einzelner Vertr\u00e4ge der dritten Leistungsgruppe an die vorher bereits f\u00fcr die Schuldnerin t\u00e4tige JR GmbH erfolgt sein. Dieses Vorgehen ist im Vorfeld jedoch nicht mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt oder von diesem genehmigt worden; die konkreten Absprachen sind unbekannt. Einzelne Kunden wurden insofern hinsichtlich einer Fortf\u00fchrung kontaktiert.<\/p>\n
Im Rahmen des vorl\u00e4ufigen Insolvenzverfahrens lassen sich lediglich folgende Feststellungen zu einer m\u00f6glichen Fortf\u00fchrung der Vertr\u00e4ge treffen:<\/p>\n
Es wird angestrebt, das Insolvenzverfahren nach Abschluss der Vorermittlungen zeitnah (voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024) zu er\u00f6ffnen. Erst zu diesem Zeitpunkt lassen sich belastbare Aussagen treffen. Erst mit der \u00d6ffnung des Insolvenzverfahrens ist der dann vom Amtsgericht Leipzig -Insolvenzgericht- bestellte Insolvenzverwalter vollumf\u00e4nglich\u00a0 handlungsbefugt.<\/p>\n
Dr. Thilo H. Korn, LL.M.
\nInsolvenzverwalter
\nRechtsanwalt<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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