Medizinrecht
Wir beraten und betreuen Krankenhäuser, Ärzte und weitere Leistungserbringer in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts. Unsere Tätigkeit beinhaltet
- das Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des ärztlichen Werberechts
- das Vertragsarztrecht und hierbei insbesondere
- die Praxisgründung
- die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- den Praxiskauf
- den Praxisverkauf
- die Anstellung von Ärzten
- die Kooperationen zwischen Ärzten (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, MVZ)
- die Gründung Medizinischer Versorgungszentren
- das vertragsärztliche Vergütungsrecht
- das Vergütungsrecht der Heilberufe
- das Krankenhausrecht und hierbei insbesondere
- das Chefarztdienstvertragsrecht
- vergütungsrechtliche Fragen
- den Einsatz von Honorarärzten
- das Arzthaftungsrecht
- das Apothekenrecht
- Datenschutz im Gesundheitswesen
- Compliance im Gesundheitswesen
Neben diesen klassischen medizinrechtlichen Gebieten beraten wir Krankenhäuser, Ärzte und andere Leistungserbringer sowie Rettungsdienste auch in allen damit zusammenhängenden arbeits-, sozial-, gesellschafts- und mietrechtlichen Fragen. Aufgrund unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes können wir Ihre Rechtsfragen jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Medizinrechts bearbeiten. Schwerpunkte sind dabei
- die Gestaltung von Verträgen sowie die Betreuung, Begleitung und Beendigung von Dienst-/Arbeitsverhältnissen mit
- Chefärzten
- Leitenden Krankenhausärzten
- Assistenzärzten
- Pflegepersonal
- Rettungsdienstmitarbeitern
- die Beratung zu verschiedenen Arbeitszeitgestaltungen und modernen Vergütungsmodellen
- die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
- die Durchführung von Einigungsstellenverfahren
- die gesellschaftsrechtliche Planung, Beratung und Durchführung von personalwirksamen Unternehmensentscheidungen
- die Beratung, Begleitung und Vertretung bei Ausgliederungen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Aufgaben
Ihre Ansprechpartner:
- Dr. Dagmar Unger-Hellmich, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Aktuelles
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten auch nach DSGVO!
- Anpassung Arbeitsverträge ab 01.08.2022 aufgrund gesetzlicher Änderungen im Nachweisgesetz – Zwingender Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber!!!
- Erschwerte Vorsatzanfechtung bei Lieferanten
- Forderungen aus unerlaubter Handlung – Möglichkeiten im Insolvenzplanverfahren