Medizinrecht

Jul 11, 2017   //   by henry   //    //  Kommentare deaktiviert für Medizinrecht

Wir beraten und betreuen Krankenhäuser, Ärzte und weitere Leistungserbringer in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts. Unsere Tätigkeit beinhaltet

 

  • das Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des ärztlichen Werberechts
  • das Vertragsarztrecht und hierbei insbesondere
    • die Praxisgründung
    • die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
    • den Praxiskauf
    • den Praxisverkauf
    • die Anstellung von Ärzten
    • die Kooperationen zwischen Ärzten (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, MVZ)
    • die Gründung Medizinischer Versorgungszentren
    • das vertragsärztliche Vergütungsrecht
  • das Vergütungsrecht der Heilberufe
  • das Krankenhausrecht und hierbei insbesondere
    • das Chefarztdienstvertragsrecht
    • vergütungsrechtliche Fragen
    • den Einsatz von Honorarärzten
  • das Arzthaftungsrecht
  • das Apothekenrecht
  • Datenschutz im Gesundheitswesen
  • Compliance im Gesundheitswesen

 

Neben diesen klassischen medizinrechtlichen Gebieten beraten wir Krankenhäuser, Ärzte und andere Leistungserbringer sowie Rettungsdienste auch in allen damit zusammenhängenden arbeits-, sozial-, gesellschafts- und mietrechtlichen Fragen. Aufgrund unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes können wir Ihre Rechtsfragen jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Medizinrechts bearbeiten. Schwerpunkte sind dabei

 

  • die Gestaltung von Verträgen sowie die Betreuung, Begleitung und Beendigung von Dienst-/Arbeitsverhältnissen mit
    • Chefärzten
    • Leitenden Krankenhausärzten
    • Assistenzärzten
    • Pflegepersonal
    • Rettungsdienstmitarbeitern
  • die Beratung zu verschiedenen Arbeitszeitgestaltungen und modernen Vergütungsmodellen
  • die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen
  • die Durchführung von Einigungsstellenverfahren
  • die gesellschaftsrechtliche Planung, Beratung und Durchführung von personalwirksamen Unternehmensentscheidungen
  • die Beratung, Begleitung und Vertretung bei Ausgliederungen von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Aufgaben

 

Ihre Ansprechpartner:

Arbeitsrechtliche Seminare

Aug 18, 2011   //   by sguenther   //    //  No Comments

Gerade im Arbeitsrecht sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personal- bzw. Betriebsräte vertrauensvoll zusammenarbeiten. Konflikte sollen möglichst vermieden werden. Unerläßlich ist es dafür, über Rechte und Pflichten, ihre Durchsetzbarkeit und die hierzu von der Rechtsordnung geschaffenen Verfahren umfassend informiert zu sein.

Unser arbeitsrechtliches Team unter Leitung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Thilo Korn, LL.M. bietet deshalb in Kooperation mit der Leipziger Fachseminare GmbH für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebs- und Personalräte Schulungen an, die auf den jeweiligen Teilnehmerkreis optimal abgestimmt sind und ihnen das Wissen vermitteln, das sie für die ihnen gestellten Aufgaben im Arbeitsalltag bestmöglich vorbereitet. Von uns angebotene Seminare behandeln unter anderem:

  • Einführung in das Arbeitsrecht
  • Die Durchführung von Betriebsratswahlen
  • Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebs-, bzw. Personalrates
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Fusion und Umstrukturierung