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Verkehrssicherung bei erkennbaren Unebenheiten im Außenbereich der Terrasse einer Gaststätte

By 10. November 2023Juli 3rd, 2024No Comments

Bei erkennbaren Unebenheiten im Außenbereich der Terrasse einer Gaststätte handelt sich nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Der Besucher einer im Außenbereich einer Gaststätte liegenden Terrasse, deren Belag einen rustikalen, mediterranen Eindruck vermittelt, kann nicht mit einer vollständig ebenen Fläche rechnen. Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand der Terrasse herzustellen. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

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