Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmen und mittelständische Betriebe sehen sich heute einer Vielzahl an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber. Bereits das deutsche Gesellschaftsrecht bietet durch die Wahlmöglichkeiten zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften Raum für die Verwirklichung verschiedenster Geschäftsmodelle. Die wachsende Bedeutung des EU-Rechts erschließt darüber hinaus neue Rechtsformen (z. B. Societas Europaea, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung), neue Märkte und neue Kooperationsmöglichkeiten.

Damit Sie die für Sie passende Gesellschaftsform finden und für alle weiteren, im Wirtschaftsverkehr bedeutsamen Fragen steht Ihnen unser gesellschaftsrechtliches Team zur Beratung und Prozessführung zur Seite. Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts wie z. B.

  • Gestaltung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Gründung von Gesellschaften
  • Beratung bei und Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Offenlegungspflichten zum elektronischen Bundesanzeiger
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Streitigkeiten bei Liquidation und Auseinandersetzung einer Gesellschaft
  • Handelsvertreterverträge

Ihr Ansprechpartner: