Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietverhältnisse bergen hohes Konfliktpotential. Nicht nur die Beendigung des Mietverhältnisses, sondern auch die alljährliche Betriebskostenabrechnung und Mängel der Mietsache oder säumige Mieter bieten immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen. Dies gilt gleichermaßen im Wohnraum- wie im Gewerbemietrecht.

Wohnungseigentümer befinden sich in einer besonderen Lage: Einerseits sind sie Eigentümer und können damit über ihr Eigentum (= die Wohnung) frei verfügen. Andererseits müssen sie sich mit den anderen Wohnungseigentümern über die Verwendung, Wartung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums (= Hausflur, Garage, Hof, Zufahrt etc.) abstimmen. Hier können die Interessen und Ansichten der einzelnen Wohnungseigentümer weit auseinandergehen.

Wir beraten und vertreten Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Mieter in sämtlichen Fragestellungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, z. B.:

  • Kündigungen des Wohn-/ Gewerbemietvertrages
  • Räumungsklagen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Zwangsverwaltung
  • Mängel der Mietsache und Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Möglichkeiten der Neuverhandlung des Mietpreises
  • Prüfung und ggfls. Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung
  • Durchsetzung von WEG-Beschlüssen und Wohngeldansprüchen
  • Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Beratung von WEG-Verwaltungen

Ihr Ansprechpartner:

  • Michael Knoch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht