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Seminar Neuerwerb im Insolvenzverfahren
Im Seminar Neuerwerb im Insolvenzverfahren wird Frau Sarah Müller am 22.09.2020 in Leipzig mit Frau Monika Deppe die nachstehenden Themen referieren:
- pfändbares Einkommen (Was ist pfändbar? Wie kann ich die Höhe des pfändbaren Einkommens verändern – Stichwort Zusammenrechnung, Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten etc.)
- das Pfändungsschutzkonto
- was ist mit Mietkaution bzw. dem Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen?
- was ist beim selbständigen Schuldner zu beachten?
- Versicherungsverträge – pfändbar oder nicht?
Diese Themen werden für das eröffnete Verfahren wie auch für das Restschuldbefreiungsverfahren unter der Anwendung der neueren Rechtssprechung behandelt. Die Schulung richtet sich vorrangig an
- Insolvenzsachbearbeiter,
- Gläubiger,
- Lohnsachbearbeiter,
- Mitarbeiter im Steuerbüro und
- Mitarbeiter in Banken
Anmelden können Sie sich über die Leipziger Fachseminare GmbH
Aktuelles
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten auch nach DSGVO!
- Anpassung Arbeitsverträge ab 01.08.2022 aufgrund gesetzlicher Änderungen im Nachweisgesetz – Zwingender Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber!!!
- Erschwerte Vorsatzanfechtung bei Lieferanten
- Forderungen aus unerlaubter Handlung – Möglichkeiten im Insolvenzplanverfahren