Seminar – Der Arbeitsvertrag in der Krise – alte und neue Baustellen der Vertragsgestaltung
Die Corona-Krise hat Vieles zum Vorschein gebracht, darunter auch, ob Arbeitsverträge „krisensicher“ gestaltet sind und damit auf außergewöhnliche Situationen die passenden Antworten geben. Plötzlich bedarf es Regelungen zur Kurzarbeit, zu Versetzung ins Home Office oder zu mobilem Arbeiten. Gleichzeitig gewinnen „altbekannte“ Klauseln wie Befristungen, Freiwilligkeitsvorbehalte oder Ausschlussklauseln in der Krise an Bedeutung, um Unternehmern flexibles Handeln bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Kalkulierbarkeit zu ermöglichen.
Die wichtigsten Klauseln werden im Rahmen dieser Schulung vorgestellt. Die Teilnehmer werden für die dabei zu berücksichtigenden rechtlichen und praktischen Probleme sensibilisiert. Dabei erhebt die Schulung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit – das ist angesichts der dynamischen tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung nahezu ausgeschlossen – aber gibt den Teilnehmern das nötige Rüstzeug, um auf die derzeitige und etwaige künftige Sondersituationen angemessen zu reagieren.
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Aktuelles
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten auch nach DSGVO!
- Anpassung Arbeitsverträge ab 01.08.2022 aufgrund gesetzlicher Änderungen im Nachweisgesetz – Zwingender Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber!!!
- Erschwerte Vorsatzanfechtung bei Lieferanten
- Forderungen aus unerlaubter Handlung – Möglichkeiten im Insolvenzplanverfahren